Unterhalt

Unterhaltspflichten bestehen:

  • Zwischen Verwandten in gerader Linie (Kinder – Eltern – Großeltern)
  • Zwischen Ehegatten (Familienunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
  • Zwischen nicht verheirateten Eltern aufgrund der Betreuung eines gemeinsamen Kindes
  • Aufgrund vertraglicher Vereinbarung (z.B. im Ehevertrag)
  • Zwischen Unterhaltspflichtigen und Sozialleistungsträgern (Jobcenter, UVG-Stelle, Bafög-Amt) nach gesetzlichem Forderungsübergang (Bsp. § 7 UVG, § 33 SGB II, § 94 SGB XII, § 37 BaföG)

Ich berate und vertrete Sie gerne gerichtlich und außergerichtlich.

Das Unterhaltsrecht ist sehr komplex. Eine hohe Spezialisierung des Rechtsanwalts ist wichtig.

Wichtig ist eine frühzeitige Beratung. Sie können Unterhaltsansprüche für bestimmte Monate verlieren, wenn der Unterhalt beim Gegner nicht geltend gemacht wird (§ 1613 BGB). Eine frühzeitige Beratung kann verhindern, dass erhebliche Unterhaltsrückstände auflaufen.

Bei Kindesunterhalt für minderjährige Kinder berät und vertritt das Jugendamt den betreuenden Elternteil kostenlos („Beistandschaft“).

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