Als Rechtsanwalt berate ich Sie zur Scheidung.
Möglich sind:
- Antrag auf Scheidung der Ehe
- Härtefallscheidung
- Beratung zum strategisch günstigsten Zeitpunkt des Scheidungsantrags
- Beratung zu Trennungs- und Scheidungsfolgen
- Antrag auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Ehe (z.B. bei Eheschließungen im Ausland wie Pakistan, Afghanistan, Nigeria)
- Antrag auf Anerkennung ausländischer Entscheidungen (z.B. Scheidung im Ausland)
- Verteidigung gegen Scheidungsanträge des anderen Ehegatten
- Scheidungen in Deutschland nach ausländischem Scheidungsrecht
- Antrag auf Aufhebung der Ehe