Als Rechtsanwalt berate ich Sie zur Scheidung.
Möglich sind:
- Scheidung der Ehe
- Härtefallscheidung
- Beratung zu Trennungs- und Scheidungsfolgen
- Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Ehe (z.B. bei Eheschließungen im Ausland wie Pakistan, Afghanistan, Nigeria)
- Anerkennung einer ausländischen Scheidung
- Verteidigung gegen Scheidungsanträge des Ehepartners
- Scheidungen in Deutschland nach ausländischem Eherecht (z.B. zur Vermeidung des Trennungsjahres)
- Aufhebung der Ehe
Die Scheidung erfolgt durch das Familiengericht.
Nur in seltenen Ausnahmen ist eine sog. Privatscheidung, also Scheidung ohne Gericht, nach ausländischem Eherecht zulässig (z.B. Italien, China).