Scheidung

Als Rechtsanwalt berate ich Sie zur Scheidung.

Möglich sind:

  • Scheidung der Ehe
  • Härtefallscheidung
  • Beratung zu Trennungs- und Scheidungsfolgen
  • Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Ehe (z.B. bei Eheschließungen im Ausland wie Pakistan, Afghanistan, Nigeria)
  • Anerkennung einer ausländischen Scheidung
  • Verteidigung gegen Scheidungsanträge des Ehepartners
  • Scheidungen in Deutschland nach ausländischem Eherecht (z.B. zur Vermeidung des Trennungsjahres)
  • Aufhebung der Ehe

Die Scheidung erfolgt durch das Familiengericht.

Nur in seltenen Ausnahmen ist eine sog. Privatscheidung, also Scheidung ohne Gericht, nach ausländischem Eherecht zulässig (z.B. Italien, China).

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